AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Backup ONE AG

1. Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Backup ONE AG (nachfolgend Backup ONE) angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

2. Vertragsverpflichtung Backup ONE

Backup ONE stellt dem Kunden je nach Serviceversion Soft- und ev. Hardwarekomponenten zur Verfügung. Backup ONE gewährleistet die grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten während der Vertragsdauer und ist für regelmässige, kostenlose Updates an der von Ihr gelieferten Soft- und Hardware verantwortlich (ohne Vorankündigung). Backup ONE trifft insbesondere alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die nach der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (im Besonderen Art. 9 VDSG; SR 235.11) gefordert, dem Stand der Technik und gestützt auf einschlägige internationale Normen und Standards (beispielsweise ISO 27001) geeignet sind. Des Weiteren hält sich Backup ONE an die Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

3. Vertragsverpflichtungen Kunde

Der Kunde verpflichtet sich, den Servicebetrag jeweils vor Beginn der Serviceperiode (Kreditkartenzahlung) oder dreissig (30) Tage nach erfolgter Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge oder Verrechnung zu leisten. Er verpflichtet sich weiter, die benötigte Backup ONE Softwarekomponenten herunter zu laden und in eigener Verantwortung auf seiner IT Infrastruktur zu installieren sowie allfällige Hardwarekomponenten zu integrieren. Es wird empfohlen, vor jeder Backup ONE Installation sowie Integration ein Backup des gesamten Datenbestandes zu erstellen und periodisch eine von Backup ONE unabhängige Datensicherung zu wiederholen. Eine dem gewählten Serviceumfang entsprechende Anbindung ans Internet ist Sache des Kunden. Der Kunde ist für die Festlegung seiner zu sichernden Dateien sowie dem Zeitpunkt des jeweiligen Backupprozesses selber verantwortlich und stellt in eigener Verantwortung sicher, dass die von ihm gewünschten Daten gemäss Log-File erfolgreich auf den Server von Backup ONE gespeichert werden konnten. Der Kunde verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen, straf- zivil- oder öffentlich rechtlich relevanten Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Backup ONE im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung mit den Behörden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich kooperiert. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten nach Vertragsende vollständig und in gebrauchstauglichem Zustand an die Backup ONE zurückzugeben. Teile dieser Verpflichtungen können in bestimmten Serviceversionen durch den Kunden an die Backup ONE oder Dritte abgetreten werden, sofern dies in den „Betriebsverantwortungen“ entsprechend vermerkt ist. Die Aufbewahrung der Zugangsdaten ist Sache des Kunden.

4. Verschlüsselung der Kundendaten

Der Service beinhaltet eine Verschlüsselung der Kundendaten zum Schutz vor Einsicht durch Backup ONE und Dritte. Zur Verschlüsselung der Daten auf den Servern von Backup ONE kann der Kunde zwischen folgenden Verschlüsselungsarten wählen:

Keine Verschlüsselung
AES-256bit (extrem sicher)
AES-192bit (sehr sicher)
AES-128bit (sicher)

Zur Verschlüsselung wird eine beliebige, durch den Kunden zu bestimmende, Zeichenkette (Passphrase) verwendet. Besitzer und alleiniger Verantwortlicher für alle diese Zeichenkette ist ausschliesslich der Kunde. Backup ONE hat keine Möglichkeit, verlorene Zeichenketten wieder zu beschaffen und empfiehlt, sämtliche Zugangsdaten in physischer Form an zwei sicheren und voneinander unabhängigen Orten aufzubewahren (z.B. bei einem Treuhänder, einer Bank und / oder einem Notar). Weiter wird eine periodische Funktionskontrolle aller Zugangsdaten empfohlen. DER KUNDE NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS SEINE KUNDENDATEN OHNE DIE ZEICHENKETTE (PASSPHRASE) NICHT MEHR LESBAR GEMACHT WERDEN KÖNNEN UND EIN VERLUST DER ZEICHENKETTE (PASSPHRASE) DEN ENDGÜLTIGEN VERLUST ALLER VON Backup ONE GESPEICHERTEN KUNDENDATEN ZUR FOLGE HAT!

5. Lieferumfang

Der Lieferumfang entspricht der elektronisch getätigten Serviceauswahl oder der schriftlich definierten Service Konfiguration. Der Kunde hat die Lieferung innert 10 Tagen nach Erhalt der Waren zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich schriftlich zu beanstanden. Die Lieferzeit von Hardwarekomponenten kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen. Alle Backup ONE Service Komponenten (Soft- und Hardware) unterliegen während der gesamten Servicedauer einer vollen Funktionsgarantie. Eine defekte Komponente ist unverzüglich an die Backup ONE zu melden bzw. zuzusenden. Ein Komponentenaustausch erfolgt in angemessener Frist. Die Bereithaltung von Ersatzkomponenten am Kundenstandort ist möglich – es dürfen jedoch nur von der Backup ONE zertifizierte Komponenten verwendet werden.

6. Vertragsbeginn, -dauer und -übertragung

Der Vertrag tritt mit dem elektronischen Einverständnis zu diesen Bestimmungen oder der schriftlichen Unterzeichnung des Service-Angebotes in Kraft. Annullierung von verbindlichen Verträgen durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung der Backup ONE möglich und unter Übernahme sämtlicher Unkosten und Auslagen sowie unter vollständiger Schadloshaltung der Backup ONE. Die Vertragsdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr, also 365 Tage (Vertragsdauer) – sofern nicht anders vereinbart. Nach der ersten Vertragsdauer verlängert sich diese jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Nach Vertragsbeendigung bleiben die Daten 30 Tage auf den Systemen von Backup ONE erhalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Kundendaten vollumfänglich von sämtlichen Backup ONE Systemen gelöscht. Backup ONE behält sich vor, bei fehlender Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder den Service temporär einzustellen (unter voller Schadloshaltung) oder aber am Vertrag festzuhalten unter Ersatz des dadurch entstanden Schadens. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Alle Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen sind für Backup ONE nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung verbindlich. Backup ONE allein ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis sowie alle weiteren Verhältnisse mit dem Kunden auf eine andere Vertragspartei zu übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung allfällig geleisteter Initialzahlungen nach erfolgter Service-Kündigung.

7. Datenschutz

Backup ONE trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet sind.

Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen des Kunden eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese durch den Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.

Soweit eine Verarbeitung von Daten im Auftrag vorliegt, können Kunden um Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages bitten.

In dem Zusammenhang ändert Backup ONE unter Umständen auch Details der Verarbeitung von Daten über dessen Internetseiten. Eine jeweils aktuelle Information zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen, die unter dem Link „Datenschutz“ jederzeit abgerufen werden können. Dort finden sich insbesondere auch Angaben zu den von Backup ONE verwendeten Cookies und Diensten.

8. Prospekte und technische Unterlagen

Prospekte, Kataloge sowie digitale Unterlagen (wie z.B. generelle Angaben im Internet oder per Email) sind ohne anderweitige explizite Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

9. Aufbewahrungsdauer und Anzahl Kopien

Die Aufbewahrungsdauer der bei Backup ONE gespeicherten Daten bestimmt ausschliesslich der Kunde selbst und hat damit einen direkten Einfluss auf die bei Backup ONE gespeicherte Datenmenge.

10. Gültigkeit, Preise und Verrechnung

Alle Backup ONE Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern keine andere Frist verabredet ist und sind klar als solche erkennbar. Die Preise verstehen sich grundsätzlich exkl. Mehrwertsteuer in Schweizerfranken oder einer vertraglich, schriftlich festgelegten Fremdwährung. Vertragsnehmern aus der Schweiz (CHF) wird die Schweizerische Mehrwertsteuer von 7.7% verrechnet. Alle Preisangaben auf Preislisten oder Prospekten sind (falls nicht ausdrücklich vermerkt) unverbindlich und können durch Backup ONE jederzeit angepasst werden. Der Kunde bestätigt ausdrücklich auf jede Verrechnungseinrede gegenüber Backup ONE zu verzichten. Nicht benutzte oder nur teilweise benutzte Dienstleistungen werden nicht rückvergütet.

11. Eigentums- und Urheberrechte

Backup ONE behält zu jeder Zeit das vollständige Eigentum und/oder andere Rechte an den gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten. Der Kunde erhält keine dinglichen Rechte (Eigentum, Pfand oder Retentionsrecht) an den von Backup ONE gelieferten Komponenten und verzichtet auf solche Rechte. Der Kunde erhält einzig das Nutzungsrecht für die gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten während der Vertragsdauer. Nach Vertragsende erlischt jede Befugnis des Kunden, die Hard- oder Software zu nutzen, zu übertragen, zu kopieren oder in anderer Weise zu verwenden. Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte an Soft- und Hardwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von Backup ONE verbleiben ausschliesslich bei Backup ONE. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren, zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), in die Bestandteile zu zerlegen, zu leasen, zu verkaufen, zu verpfänden, oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der Backup ONE oder Dritter verletzen könnten. Der Kunde kann jedoch zu Sicherungs- und Archivierungszwecken von der Software eine Kopie erstellen. Auf den Sicherungskopien sind alle Vermerke und Kennzeichen, einschliesslich Urheber-, Warenzeichen- und Lizenzrechte des Originals anzubringen. Backup ONE ist berechtigt generelle, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des Backup ONE-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden Personal entwickelt oder entdeckt hat, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden. Die vom Kunden unter diesem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der Backup ONE gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. Backup ONE erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit dieses Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von Backup ONE eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von Backup ONE in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden.

12. Übertragen der Kundendaten

Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung seiner durch Backup ONE verschlüsselten Daten über eine öffentliche Netzwerkinfrastruktur (Internet) einverstanden. Der Kunde trägt das Risiko allfälliger Datenverluste beim Transport. Die Verantwortung von Backup ONE für die Daten beginnt mit Empfang der Daten im durch die Backup ONE Infrastruktur und endet mit Abgabe der Daten ab der Backup ONE Infrastruktur. Backup ONE verpflichtet sich, die besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten (Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis, Berufsgeheimnis, Amtsgeheimnis) zu wahren und deren Einhaltung gegenüber allen ihren Mitarbeitern durch entsprechende schriftliche Geheimhaltungserklärungen sicherzustellen.

13. Gewährleistung

Backup ONE übernimmt ausdrücklich eine Garantie für eine hohe Serviceverfügbarkeit von mindestens 99% pro Jahr (Basis 365 Tage x 24 Stunden; ausgenommen Technik und Internetzugang am Kundenstandort). Sie gewährleistet, dass die eingesetzte Hard- und Software nicht mit Mängeln behaftet ist, welche die Tauglichkeit zum vertragsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Backup ONE kann einen zu recht beanstandeten Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Schliesst Backup ONE die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, so kann ihr der Kunde eine Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde bei minder erheblichen Mängeln eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen, bei erheblichen Mängeln den Vertrag kündigen und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Schadenersatz verlangen.

14. Haftung

Backup ONE schliesst jede Haftung soweit gesetzlich möglich und zulässig (gilt auch für Drittpersonen) aus. Da Backup ONE keinen Zugriff auf die Kundeninfrastrukturen hat und auch die Kundendaten vollständig verschlüsselt sind, sind die Überwachungs- und Warnmöglichkeiten von Backup ONE stark eingeschränkt. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Datensicherung liegt deshalb allein beim Kunden.

15. Rolle eines Vertriebspartners / Resellers

Backup ONE Vertriebspartner und Reseller sind in ihrer Tätigkeit unabhängig von Backup ONE und nicht ermächtigt, Backup ONE in irgendeiner Form zu vertreten oder für sie zu handeln. Vertriebspartner und Reseller sind durch Backup ONE speziell geschulte, externe Fachkräfte und Firmen und stehen dem Kunden als Erstkontakt zur Verfügung. Die Beziehung zwischen Backup ONE und Vertriebspartnern sowie Resellern wird in einem separaten Vertrag geregelt.

16. Wirksamkeit der Bedingungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmungen, welche die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

17. Gerichtstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte im Kanton Bern (Schweiz).

Stand: 25.05.2018